Physiotherapie

KG, MT, Blankoverordnung, KG-ZNS, MLD, KGG / KG am Gerät, WT-Fango / HL

... für mehr Lebensqualität

Du hast eine so genannte Heilmittelverordnung (Rezept) erhalten? Bei folgenden Heilmitteln / Maßnahmen, egal ob gesetzlich, privat versichert oder als Selbstzahler, kannst Du diese bei uns durchführen lassen: 

KG - Krankengymnastik

MT - Manuelle Therapie

Blankoverordnung

KG-ZNS (Bobath, PNF) - Krankengymnastik Zentrales Nervensystem nach Bobath, nach PNF

MLD - Manuelle Lymphdrainage

KGG - KG am Gerät - Krankengymnastik am Gerät

WT - Fango/HL - Wärmetherapie mit Fango / Heißluft 

Gesetzlich versichert?!

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) ist bis zu 28 Tage nach Ausstellung gültig. Liegt der Ersttermin nach diesem Zeitraum, ist die Verordnung ungültig, Du benötigst eine neue. Handschriftliche Änderungen auf einer Verordnung müssen mit Arztpraxis-stempen, Arztunterschrift und Datum der Änderung bestätigt werden. 

Du hast eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Es sei denn, Du bist befreit oder unter 18 Jahre alt. Bitte bringe Deine EC Karte mit (keine Bargeldzahlung möglich). 

Du benötigst kein eigenes Handtuch. 

Termine min. 24 Stunden vorher absagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Terminabsagen Montag - Sonntag telefonisch unter 7299 (ggf. auf den AB sprechen) oder per Mail an info@huder-gesundheitszentrum.de

Solltest Du zu Deinem ersten Termin Deine Verordnung vergessen haben, muss diese bis spätestens 19:00 Uhr am selben Tag nachgereicht werden. Ansonsten wird Dir der Termin privat in Rechnung gestellt. 

 

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